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Detail

Wiener Deklaration

Strategien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen zu arbeiten, ist in Artikel 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) festgelegt.
Am 27. September 2018 fand in Wien Wien die Konferenz „Arbeit für Alle“ statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Organisatorinnen und Organisatoren dieser Konferenz setzen sich nun dafür ein, dass dieses Recht umgesetzt wird. Während der Konferenz haben sie unterschiedliche Wege zur Umsetzung in verschiedenen Europäischen Staaten und der EU diskutiert und erfolgreiche Ansätze herausgearbeitet.
Auf Basis dieser Ergebnisse schlagen sie Maßnahmen vor, mit denen strukturelle Benachteiligungen aufgrund gesellschaftlicher Barrieren überwunden werden können.

Die Deklaration von Wien verfolgt das Ziel, für Menschen mit Behinderungen bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Diese Deklaration soll den Interessenvertretungen, den politischen Entscheidungsträgern in der EU und auf nationaler Ebene, den Gewerkschaften und der Wirtschaft Orientierung geben, wie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann.
Damit ist die Ausrichtung der Deklaration auch für uns bei autArK richtungsweisend.

 

Die Wiener Deklaration in deutscher Sprache finden Sie hier

Die Wiener Deklaration in englischer Sprache finden Sie hier