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Detail

Das neue Erwachsenen-Schutz-Recht

Einladung zum Vortrag in leicht verständlicher Sprache

Seit dem 1. Juli 2018 gibt es das neue Erwachsenen-Schutz-Recht. Früher war es das Sachwalter-Recht.

 

Der Bereich Selbstvertretung von autArK veranstaltet am 13. Mai 2019, von 9:00 bis 11:30 Uhr einen Vortrag in leicht verständlicher Sprache zu diesem Thema.

 


Worum geht es bei dem Vortrag?

  • Wir informieren über die Veränderungen in diesem Recht
  • Wir erklären 4 Arten der Erwachsenen-Vertretung (Vorsorge-Vollmacht, die gewählte Erwachsenen-Vertretung, die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung, die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung)

 

Und es werden Fragen diskutiert wie zum Beispiel:

  • Was ist eine Erwachsenen-Vertretung?
  • Für wen ist die Erwachsenen-Vertretung?
  • Was darf und muss die Erwachsenen-Vertretung tun?
  • Darf man auch selbst entscheiden?

 

 

Die Teilnahme an dem Vortrag ist kostenlos und es werden Broschüren im Format Leicht Lesen ausgegeben.

 

 

Anmeldungen sind bis spätestens 8. Mai 2019 per Telefon: 0463 597 263 10 81 (Bürozeiten: Dienstag bis Donnerstag) oder per Mail: m.stromberger@autark.co.at möglich.

 

 

Die Einladung gibt es hier.

 

 

Der Vortrag findet hier statt:
autArK
Come IN, 3. Stock, Seminar-Raum 1
Rudolfsbahngürtel 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee