Seit dem 1. Juli 2018 gibt es das neue Erwachsenen-Schutz-Recht. Früher war es das Sachwalter-Recht.
Der Bereich Selbstvertretung von autArK veranstaltet am 13. Mai 2019, von 9:00 bis 11:30 Uhr einen Vortrag in leicht verständlicher Sprache zu diesem Thema.
Worum geht es bei dem Vortrag?
- Wir informieren über die Veränderungen in diesem Recht
- Wir erklären 4 Arten der Erwachsenen-Vertretung (Vorsorge-Vollmacht, die gewählte Erwachsenen-Vertretung, die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung, die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung)
Und es werden Fragen diskutiert wie zum Beispiel:
- Was ist eine Erwachsenen-Vertretung?
- Für wen ist die Erwachsenen-Vertretung?
- Was darf und muss die Erwachsenen-Vertretung tun?
- Darf man auch selbst entscheiden?
Die Teilnahme an dem Vortrag ist kostenlos und es werden Broschüren im Format Leicht Lesen ausgegeben.
Anmeldungen sind bis spätestens 8. Mai 2019 per Telefon: 0463 597 263 10 81 (Bürozeiten: Dienstag bis Donnerstag) oder per Mail: m.stromberger@autark.co.at möglich.
Die Einladung gibt es hier.
Der Vortrag findet hier statt:
autArK
Come IN, 3. Stock, Seminar-Raum 1
Rudolfsbahngürtel 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee