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„Soziale Brille“ bei Umsetzung des Vergaberechts

Ein Gesetz als Weichensteller: Wie Österreich die EU-Richtlinie umsetzt, bestimmt mit, wie künftig Pflege, Rettungswesen oder auch Jobchancen benachteiligter Menschen aussehen.

Der Dachverband berufliche Integration Österreich (dabei-austria), in welchem autArK durch seinen GF, Andreas Jesse vertreten ist, arbeitet gemeinsam mit drei anderen großen Dachverbänden im Bereich sozialer Dienstleistungen (BAG, BDV und SWÖ) intensiv an der sozialverträglichen Umsetzung  der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht.

Am 20. Oktober wurde neben gezielten Gesprächen mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Politik und Sozialpartnerschaften, ein Meilenstein im Bereich Öffentlichkeitsarbeit gesetzt.

 dabei-austria Geschäftsführer Markus Neuherz machte sich im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Themen „Vergaberecht und Soziale Dienstleistungen“, vor allem für das Bestbieterprinzip anstelle des Billigstbieterprinzips stark.

Im Rahmen der Pressekonferenz wurden folgende Hauptforderungen gestellt:
1.    Das Vergaberecht nicht quer über alle sozialen Dienstleistungsaufträge anzuwenden, sondern weiterhin mit Förderverträgen zu arbeiten – die Vergaberichtlinien ermöglichen das.
2.    Das Billigstbieterprinzip muss dem Bestbieterprinzip weichen. Das heißt, die Qualität muss entscheiden und nicht der Preis.
3.    Die Dachverbände bieten dem Gesetzgeber Unterstützung an, geeignete soziale Kriterien zu entwickeln, die in die Zuschlagsentscheidungen einfließen können.

 

Hier ist die Presseaussendung in voller Länge zum Nachlesen:

Soziale Dienstleister fordern „soziale Brille“ bei Umsetzung des VergaberechtsEin Gesetz als Weichensteller: Wie Österreich die EU-Richtlinie umsetzt, bestimmt mit, wie künftig Pflege, Rettungswesen oder auch Jobchancen benachteiligter Menschen aussehen

Wien (OTS) - Bund, Länder und Gemeinden vergeben jedes Jahr an Soziale Dienstleistungsunternehmen Aufträge in Milliardenhöhe. Bis zum 18. April 2016 muss Österreich die EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge in nationales Recht gießen. Der Gesetzgeber habe hier die Chance, wichtigen sozialpolitischen Anliegen wie der qualitätsvollen Pflege, der flächendeckenden Versorgung mit Rettungsdiensten oder auch der wirksamen Integration von langzeitarbeitslosen Menschen den Rücken zu stärken, hieß es am Dienstag bei einem Pressegespräch von vier großen Dachverbänden Sozialer Dienstleister in Wien.

Konkret fordern die VertreterInnen des Dachverbandes berufliche Integration Austria (dabei-austria), der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) und des Bundesdachverbands für Soziale Unternehmen (bdv austria), dass Bund, Länder, Gemeinden und AMS bei der Auftragsvergabe soziale Kriterien einbeziehen und nach dem Best- statt dem Billigstbieterprinzip vorgehen.

Best- statt Billigstbieterprinzip

Etwa 6.600 Unternehmen und Organisationen werden in Österreich dem sozialen Dienstleistungssektor zugeordnet. Die Angebotspalette erstreckt sich von der Kinder- und Jugendhilfe über Behindertenarbeit bis hin zur psychosozialen Arbeit, Gesundheits- und Sozialdiensten sowie arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen. Das Eigenwirtschaftsvolumen des Sektors aus Leistungsverträgen, Subventionen, Spenden und Eigenleistungen beträgt laut einer Studie von 2012 3,9 Milliarden Euro.

"Soziale Dienstleistungsunternehmen ticken anders als andere Unternehmen, denn sie stellen die Teilhabe an Grundbedürfnissen wie Gesundheit, Wohnen, Bildung und Arbeit sicher. Das bringt eine besondere öffentliche Verantwortung des Staates mit sich, die er bei der Gestaltung des neuen Vergaberechts nun unter Beweis stellen kann", betont Markus Neuherz, Geschäftsführer des Dachverbandes berufliche Integration Austria (dabei-austria).

Er verweist darauf, dass es auch weiterhin möglich sei, soziale Dienstleistungen durch Förderverträge zu organisieren. Es sei wichtig, dass Pflege, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Arbeitsmarktintegration und andere Soziale Dienstleistungen effizient organisiert sind. Aber ebenso wichtig sei, so Neuherz, dass die Qualität stimme und das Angebot auch in entfernten Regionen verfügbar sei: "Preisdumping hat im Sozialsektor nichts verloren. Das Billigstbieterprinzip muss einem Bestbieterprinzip weichen."

Soziale Kriterien vor

Vor diesem Hintergrund plädiert Walter Marschitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sozialwirtschaft Österreich, für die Erstellung einer Liste von Kriterien für die Vergabe sozialer Dienstleistungen: "Die Einbeziehung ökologischer Kriterien in die Vergabe öffentlicher Aufträge ist in Österreich bereits gang und gäbe. Der Gesetzgeber muss nun beim Vergaberecht dringend die soziale Brille aufsetzen. Was bislang fehlt, ist eine Liste einschlägiger Kriterien wie etwa Regionalität, Barrierefreiheit oder Versorgungssicherheit. Eine solche könnte im Anhang des Gesetzestextes Bund, Ländern und Gemeinden als Orientierungshilfe dienen", schlägt Marschitz vor.

Gemeinnützigkeit stärken

"Soziale Dienstleister, die öffentliche Aufträge erhalten, sollen den Gewinn daraus wieder in ihren Kernauftrag investieren. Leben retten darf nicht der Gewinnmaximierung unterworfen werden. Wer nicht das Gemeinwohl in den Fokus rückt, spart bei den Bedürfnissen der Menschen. In Bereichen wie dem Rettungswesen wäre das fatal", ist Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, überzeugt. Zudem würden sich gemeinwohlorientierte Unternehmen im Sinne ihrer anwaltschaftlichen Tätigkeit für die Rechte der Menschen einsetzen. Das Rote Kreuz ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt.

Vorrang von Unternehmen mit sozialem Mehrwert

"Die Spielregeln bei der öffentlichen Vergabe bestimmen auch mit, wie groß die Chancen von benachteiligten Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sind", bringt Manuela Vollmann vom Bundesdachverband für Soziale Unternehmen eine weitere Facette des Vergaberechts ein: "In Zeiten dramatisch steigender Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnder Aussichten etwa für Arbeitslose über 50 oder behinderte Menschen sowie eines wachsenden Drucks am Arbeitsmarkt ist es für die politisch Verantwortlichen ein Gebot der Stunde, alle Mittel zu ergreifen, um die Jobchancen benachteiligter Menschen zu erhöhen", ist sie überzeugt. Dazu zählten befristete Arbeitsplätze in gemeinnützigen Beschäftigungsbetrieben ebenso wie gemeinnützige Beratungs- und Kursmaßnahmen.

"Österreich soll den Ball der Europäischen Union aufnehmen und jene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugen, die mehr als 30 Prozent an benachteiligten Menschen beschäftigen", so Vollmann abschließend.

 

Rückfragen & Kontakt:

Yvonne Giedenbacher (SWÖ)
T: 0699/119 377 47, M: oea@swoe.at

Markus Neuherz (dabei-austria)
T: 0650/647 28 28 , M: m.neuherz@dabei-austria.at

Thomas Marecek (BAG/Rotes Kreuz)
T: 0664/823 48 02, M: thomas.marecek@roteskreuz.at

Silke Ruprechtsberger (bdv austria)
T: 0664/82 66 909, M: silke.ruprechtsberger@bdv.at

Do. 22. Okt. 2015

 

 

Fotos zur Pressekonferenz finden Sie hier

 

 

 

Mediale Berichterstattung im Rundfunk und in der Tagespresse:

bdv Austria, 20.10.2015
Wiener Zeitung, 20.10.2015
Die Presse, 22.10.2015
Der Standard, 20.10.2015
Tiroler Tageszeitung, 20.10.2015