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Grundsatzerklärung verabschiedet

Im Rahmen der Fach-Konferenz anlässlich 20 Jahre autArK wurde eine Grundsatzerklärung zum Thema „Berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ verabschiedet

Die Fach-Konferenz von autArK, die am 23. März im Stift St. Georgen am Längsee stattfand, hat sich dem Thema, dass Menschen mit Behinderungen das Recht und Bedürfnis nach fairer Arbeit, von der man auch vernünftig leben kann, gewidmet.
Für Menschen mit Behinderungen, die als „erwerbsfähig“ gelten ist diesbezüglich vieles geregelt. Für Menschen, mit Behinderungen, die als „nicht erwerbsfähig“ gelten und einen hohen Unterstützungsbedarf haben jedoch nicht.
In der Fach-Konferenz wurde das Thema „Berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“ einem Faktencheck unterzogen. Es wurde aufgezeigt, dass es für Menschen mit Behinderungen mit hohem Unterstützungsbedarf, auch dann wenn sie nicht voll arbeitsfähig sind und dennoch arbeiten wollen, gute Praxisbeispiele gibt, aber gleichzeitig gesicherte Rahmenbedingungen fehlen.
Um das Thema weiter voranzubringen und die Rahmenbedingungen für die Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, wurde am Ende der Konferenz eine Grundsatzerklärung verabschiedet die künftig als sozialpolitische Leitlinie in diesem Kontext gelten soll.


Es würde uns freuen, wenn Sie die Grundsatzerklärung online unterzeichnen und gemeinsam mit uns weiterverbreiten, um damit den öffentlichen Diskurs zum Thema zu verstärken.

Zur Grundsatzerklärung gelangen Sie hier