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Detail

COVID-19-Information

Anpassung aller unserer Dienstleistungen auf die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Kooperationspartner*innen,

 

weiterhin nehmen wir aufgrund der aktuellen Situation rund um COVID-19 unsere Verantwortung gegenüber unserer Klient*innen, deren Angehörigen, unseren Mitarbeitenden, unseren Kund*innen sowie allen Kooperationspartner*innen sehr ernst. Entsprechend der aktuell gültigen 3. COVID19-Maßnahmenverordnung, sind wir in Betrieb. Alle unsere Dienstleistungen sind daran angepasst und verfügbar.

 

Unbedingt zu beachten sind die Zutrittsregelungen zu allen Standorten autArKs. Dabei gelten ab sofort:

 

Mitarbeiter*innen

Abteilung Verwaltung & Stab                                     

Verwaltung & Stab                               

3 G Regelung

Abteilung Berufliche Integration

Fachbereiche NEBA und BBQ    

3 G Regelung

Abteilung Chancengleichheit & Erwerbsarbeit

Fachbereiche CF und Lea

3 G Regelung

Fachbereich IKU

3 G Regelung + FFP 2 Maskenpflicht

Abteilung Chancengleichheit                                                            

Fachbereiche AQB, TS, MiA, Wohnen    

2,5 G Regelung mit FFP 2 Maskenpflicht

Klient*innen

Abteilung Berufliche Integration

Fachbereiche NEBA und BBQ    

FFP 2 Maskenpflicht

Abteilung Chancengleichheit & Erwerbsarbeit                                  

Fachbereiche CF und Lea

3 G Regelung

Fachbereich IKU

3 G Regelung und FFP 2 Maskenpflicht

Besucher*innen in den Standorten der Chancengleichheit

Seminarbetrieb, Gastronomie, Verkauf, etc.

2 G Regelung und FFP 2 Maskenpflicht

Angehörige

2 G Regelung und FFP 2 Maskenpflicht

Externe Dienstleister*innen

2,5 G Regelung und FFP 2 Maskenpflicht

Besprechungen

2 G Regelung und FFP 2 Maskenpflicht

 

Um die Einhaltung eines 1 - 2 m-Abstands wird nach wie vor gebeten. Außerdem wird von unseren Mitarbeitenden individuell entschieden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (technische Schutzmaßnahmen wie Trennwände oder Plexiglaswände) zur Anwendung zu bringen.

 

Alle Beratungsbereiche sind in Betrieb. Dort gelten grundsätzlich die oben genannten Regeln. Zusätzlich kann das Projektpersonal den Teilnehmer*innen bzw. Kund*innen anbieten, die Beratung im Freien durchzuführen. Hierbei wird die Einhaltung eines Mindestabstandes empfohlen; denn dann besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Im Einzelfall und auf Wunsch, ist „virtuelle Begleitung“ in Form von alternativen Beratungsformen (Telefonberatung, Videoberatung) nach wie vor möglich.

 

Auch in den Standorten der Chancengleichheit gibt es keine Ausnahmen zu oben genannten Zutrittsregelungen!

 

Außerdem wird in den Wohnstandorten zusätzlich folgendes vorgenommen bzw. kontrolliert:

  • Gesundheitscheck (Fiebermessung)
  • Ausfüllen der Besucher*innencheckliste
  • Ausfüllen des Besucher*innenprotokolls

 

In den tagesstrukturierenden Angeboten wird demnach bei Eintritt außerdem folgendes vorgenommen bzw. kontrolliert:

  • Besucher*innen-Protokoll

 

So ist einerseits eine Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen auf höchstmöglichem Niveau und andererseits eine weitgehendste Alltagsnormalität in unseren Dienstleistungen gewährleistet.

 

Grundsätzlich macht es Sinn und ist hilfreich, wenn Sie Termine vorab mit uns vereinbaren. Dafür steht Ihnen unser Team via Telefon und E-Mail wie gewohnt zur Verfügung. Alle Kontaktdaten finden Sie hier auf unserer Website.

 

Der autArK-Krisenstab tagt weiterhin, denn wir sind bestrebt unsere Dienstleistungen stets konform zu den jeweils aktuellen COVID-19-Verordnungen der österreichischen Bundesregierung, sicher und qualitätsvoll aufrechtzuerhalten. Sie werden von uns auch weiterhin gut dazu informiert.

 

Herzliche Grüße

 

Andreas Jesse & Susanne Hödl

Geschäftsführung & Prokura