Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Kooperationspartner*innen,
weiterhin nehmen wir aufgrund der aktuellen Situation rund um COVID-19 unsere Verantwortung gegenüber unserer Klient*innen, deren Angehörigen, unseren Mitarbeitenden, unseren Kund*innen sowie allen Kooperationspartner*innen sehr ernst. Entsprechend der aktuell gültigen COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (COVID-19-BMV) vom 3. März 2022 sind wir in Betrieb. Alle unsere Dienstleistungen sind daran angepasst und verfügbar.
Auf dieser Basis gibt es nach wie vor Zutrittsregelungen zu allen Standorten autArKs. Da diese unterschiedlich sind, bitten wir Sie, sich vorab am jeweiligen Standort diesbezüglich zu erkundigen.
Um die Einhaltung eines 1 m-Abstands wird gebeten. Von unseren Mitarbeitenden wird individuell entschieden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, darüber hinaus sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (technische Schutzmaßnahmen wie Trennwände oder Plexiglaswände) zur Anwendung zu bringen.
Alle Beratungsbereiche sind mit Präsenzkontakten in Normalbetrieb. Bei Präsenzkontakten gilt die oben genannte Abstandsregelung sowie eine FFP2-Maskenpflicht, außer dieselbe ist aus therapeutisch-pädagogischen Gründen nicht möglich. Auf Wunsch kommt „virtuelle“ Begleitung (Telefonberatung, Videoberatung) zur Anwendung. Zusätzlich kann das Projektpersonal den Teilnehmer*innen bzw. Kund*innen anbieten, die Beratung im Freien durchzuführen. Hierbei wird ebenfalls auf die Einhaltung des Mindestabstandes geachtet. Bei entsprechendem Abstand kann von einer Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske abgesehen werden.
Auch in den Standorten der Chancengleichheit gibt es Zutrittsregelungen!
Dort gelten für Besucher*innen und externe Dienstleister*innen die 3G-Regel sowie die Pflicht zum permanenten Tragen einer FFP2-Maske.
Außerdem wird in den Wohnstandorten bei Eintritt zusätzlich folgendes vorgenommen bzw. kontrolliert:
- Ausfüllen der Besucher*innencheckliste
- Ausfüllen des Besucher*innenprotokolls
Und demnach wird auch bei Eintritt in die tagesstrukturierenden Angebote folgendes vorgenommen bzw. kontrolliert:
- Besucher*innen-Protokoll
So ist einerseits eine Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen auf höchstmöglichem Niveau, andererseits eine weitgehendste Alltagsnormalität in unseren Dienstleistungen gewährleistet.
Grundsätzlich macht es Sinn und ist hilfreich, wenn Sie Termine vorab mit uns vereinbaren. Dafür steht Ihnen unser Team via Telefon und E-Mail wie gewohnt zur Verfügung.
Alle Kontaktdaten finden Sie hier auf unserer Website.
Der autArK-Krisenstab tagt weiterhin, denn wir sind bestrebt unsere Dienstleistungen stets konform zu den jeweils aktuellen Covid-19-Verordnungen der österreichischen Bundesregierung, sicher und qualitätsvoll aufrechtzuerhalten. Sie werden von uns auch weiterhin gut dazu informiert.
Herzliche Grüße
Andreas Jesse & Susanne Hödl
Geschäftsführung