Am 01.07.2017 sind 100 Tage seit der Fach-Konferenz „War es gestern, vorgestern oder im 4. Stock?“ vergangen. Wir können eine zufriedenstellende Zwischenbilanz ziehen:
- Mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Österreich nahmen an der Fach-Konferenz teil.
- 10 Expertinnen und Experten aus ganz Österreich stellten ihr hervorragendes Fachwissen zur Verfügung. Alle Unterlagen sind im Downloadbereich der autArK-Website unter http://www.autark.co.at/unternehmen/fachkonferenz/downloadbereich/ zu finden.
- Bei der Fach-Konferenz wurde eine Grundsatzerklärung zum Thema „Berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Arbeitsmarkt“, welche als österreichweite sozialpolitische Leitlinie im Kontext mit der beruflichen Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dienen soll, verabschiedet. Die Grundsatzerklärung finden Sie unter http://www.autark.co.at/grundsatzerklaerung/.
- Die Grundsatzerklärung gibt es auch als Online-Petition - knapp 500 Unterschriften liegen bisher vor (http://www.autark.co.at/grundsatzerklaerung/).
- Mittlerweile gibt es die Grundsatzerklärung in „einfacher Sprache“ als Langversion (http://www.autark.co.at/fileadmin/user_upload/Struktur_neu/Unternehmen/Fachkonferenz/Grundsatzerklaerung_LL.pdf) und als Kurzversion (http://www.autark.co.at/fileadmin/user_upload/Struktur_neu/Unternehmen/Fachkonferenz/Grundsatz-Erklaerung_Kurzfassung.pdf).
- Die Medien haben umfassend berichtet (http://www.autark.co.at/unternehmen/presseberichte/2017/)
Es ist weiterhin unser Ziel den öffentlichen Diskurs zum Thema zu verstärken. Wir vertreten die Position, dass Arbeit ein Menschenrecht ist und dieses Menschenrecht entsprechend dem Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention auch für Menschen mit Behinderungen garantiert sein muss. Mit der Grundsatzerklärung wollen wir einen Beitrag leisten, um mittelfristig eine Änderung der derzeitigen Verfahrensweisen und Gesetze zu erreichen. Wenn auch Sie sich dafür einsetzen wollen, haben Sie mit Ihrer digitalen Unterschrift nach wie vor die Möglichkeit dazu.
Hier können Sie die Grundsatzerklärung online unterzeichnen.