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Fachkonferenz - 20 Jahre autArK

Fachkonferenz anlässlich 20 Jahre autArK

„War es gestern,

vorgestern oder

im vierten Stock?“

 

 

Berufliche Integration von Menschen

mit hohem Unterstützungsbedarf

im Wandel der Zeit

  

 

23. März 2017

Stift St. Georgen/Längsee

08.00 bis 17.00 Uhr

INTRO

 
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Artikel 27 das „Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“

genannt. In der 20 Jahre autArK Fachkonferenz werden bestehende Best-Practice-Beispiele präsentiert und berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Wandel der Zeit aufgezeigt. Es soll nach neuen, landesübergreifenden Möglichkeiten gesucht und eine gemeinsame Grundsatzerklärung verabschiedet werden.

EHRENSCHUTZ

 

Sozialminister Alois Stöger

Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser

LHStv. Dr. Beate Prettner – Sozial- und Gesundheitsreferentin Kärnten

 

Umfassende Barrierefreiheit ist gewährleistet.

 

Die Anmeldung über fachkonferenz@autark.co.at ist ab sofort möglich.

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

INFORMATIONEN ZUR FACH-KONFERENZ


autArK feiert im Jahr 2017 sein 20jähriges Bestehen. Inzwischen kann auf 20 Jahre erfolgreiche Entwicklung unterschiedlicher Dienstleistungen für Menschen mit Benachteiligungen und/oder Behinderungen zurückgeblickt werden.

 

Die anfänglichen Zielsetzungen wurden in den Grundzügen erreicht. Die von autArK in Kärnten aufgebauten Dienstleistungen sind zu einem fixen Standard in der Angebotslandschaft geworden. Trotzdem gibt es aktuell eine Tendenz bei der der Eindruck entsteht, Ähnliches in gleicher Weise in den Anfangszeiten autArKs schon einmal erlebt zu haben. So steigt zum Beispiel nachweisbar österreichweit die Anzahl von Menschen mit Behinderungen, die zwar arbeiten wollen jedoch für arbeitsunfähig erklärt wurden und so keine oder kaum Aussicht auf einen Job haben. In vielen Fällen arbeitet dieser Personenkreis mangels Alternativen in Behindertenwerkstätten, bekommt anstelle eines Lohns nur ein Taschengeld, hat keine eigene Sozialversicherung und erwirbt dadurch auch keinen Anspruch auf eine Alterspension. Er ist dadurch sozioökonomisch schlechter gestellt und häufiger von Armut betroffen. Und dies trotz des Inkrafttretens der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, in welcher die Vertragsstaaten „das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ anerkennen, was „das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen…“ beinhaltet.

 

Eine der Kernkompetenzen autArKs ist die berufliche Integration auch von und für Menschen mit Behinderungen die als unvermittelbar gelten.

 

Das 20-Jahr-Jubiläum nehmen wir aus diesem Grund zum Anlass eine Fach-Konferenz unter dem Titel „War es gestern, vorgestern oder im vierten Stock“ zu veranstalten. Mit diesem vielleicht irritierenden und in seiner Logik verquerten Titel (frei nach Karl Valentin) bei welchem so quasi Raum und Zeit vermischt werden, wollen wir speziell auf das Thema „Berufliche Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Wandel der Zeit“ Bezug nehmen. Einerseits werden wir der Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen das Recht und Bedürfnis nach fairer Arbeit von der man auch vernünftig leben kann haben, Raum geben. Andererseits werden wir das Thema in seiner zeitlichen Dimension bezüglich der Fortschritte in den letzten zwei Jahrzehnten ansehen.

 

ZIELE DER FACHKONFERENZ

 

Sensibilisierung, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Arbeit haben

 

 

Standortbestimmung

 

 

Abbau von Barrieren

 

 

    Übersicht zu „best practice“

 

Beitrag zur De-Institutionalisierung

 

 

Beitrag zur De-Institutionalisierung

 

 

Von „good practice“ zu „next practice“

 

 

Initialzündung zur Weiterführung des Themas

 

 

Verabschiedung einer „Grundsatzerklärung zur beruflichen Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“

 

Programm     Vormittag

 

8.00

Registrierung

 

8.30

Begrüßung

 

9.00

Themenblock I

 

Aktuelle Situation und rechtliche Herausforderungen

9.00

Dr. Erwin Buchinger

Behindertenanwalt

Die aktuelle Situation von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Bezug auf die berufliche Integration aus Sicht der Behindertenanwaltschaft

9.30

Iris Kopera

Peerberaterin

Mag. Johannes Simetsberger MSc

Diversity Management: Beauftragter für physische und psychische Fähigkeiten (AMS Wien)

 

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Erwerbsfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

 

10.00

DSAin Mag.a (FH) Ingrid Hofer

Arbeitskreis Rückversicherung

Rückversicherung beim Scheitern eines Arbeitsversuches

10.30

Pause

 

11.00

Themenblock II

Die UN-BRK und ihre Umsetzung im Kontext von >Arbeit und Beschäftigung< auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene.

11.00

Franz Wolfmayr

ehem. Geschäftsführer Chance B

ehem. Präs. EASPD

 

Die UN-BRK – bisherige Effekte und Zukunftsvisionen von >Arbeit und Beschäftigung< auf europäischer Ebene

11.30

Dr. Hansjörg Hofer

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Der Nationale Aktionsplan – bisherige Effekte und Zukunftsvisionen im Bereich >Arbeit und Beschäftigung< in Österreich

12.00

Mag.a Sigrid Samm

Projektleiterin Kärntner Landesetappenplan (LEP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt der Kärntner Landesregierung

Der Landesetappenplan – bisherige Effekte und Zukunftsvisionen im Bereich >Arbeit und Beschäftigung< in Kärnten

12.30

Mittagspause

 

Programm    Nachmittag

 

13.30

Themenblock III

Konzepte und Strategien zur beruflichen Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf in Erwerbsarbeit

13.30

HR Dr. Günther Schuster

Amtsleiter des Sozialministeriumservice

Supported Employment und NEBA als Erfolgsmodelle in der beruflichen Integration

14.00

Mag. (FH) Markus Neuherz

GF dabei austria

Erfahrungen und Erkenntnisse aus erfolgreichen Projekten zur beruflichen Integration von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

14.30

Mag.a Eva Skergeth-Lopič

GF der Chance B Firmengruppe

Die Deklaration von Gleisdorf „Chancenlos trotz Chancengleichheit“ –wie gebündeltes Expertenwissen die Rahmenbedingungen verbessern kann

15.00

Pause

 

 

15.30

Themenblock IV

Erkenntnisse des Tages und Maßnahmen für zukünftige Entwicklungen

 

15.30

Andreas Jesse MBA

GF autArK

Resümee zum Tag zusammengefasst in einer Grundsatzerklärung

 

15.45

Blitzlicht-Interviews

Die Grundsatzerklärung und deren Realisierungsmöglichkeiten

16.45

Verabschiedung der Grundsatzerklärung und Schlussworte

 

17.00

Ende der Fach-Konferenz

 

 

ANMELDUNG

 

ANMELDUNGEN werden ab sofort unter
0463/59 72 63 bzw. ab 07. Feber bis zum 13. März

auch unter fachkonferenz@autark.co.at

entgegengenommen.

 

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 250 Personen beschränkt.

 

Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt.

 

Nach Erreichen der Maximalteilnehmerinnen- / Maximalteilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt.

Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, uns dies zeitnah mitzuteilen.

 

Hinweis

Während der Veranstaltung werden Foto-, Film- und/oder Tonaufnahmen gemacht. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie uns dies bei der Registrierung zu Beginn der Fach-Konferenz mitzuteilen.

 

 

Nächtigungsmöglichkeiten

Stift St. Georgen am Längsee (Schlossallee 6, 9313 St. Georgen am Längsee, Tel.: 04213 / 2046, E-Mail: office@stift-stgeorgen.at, Internet: www.stift-stgeorgen.at)

Tourismusverband – Längsee-Hochosterwitz (Tel.: 04213 / 4192-0, Hauptplatz 23, 9300 St. Veit an der Glan, E-Mail: info@laengsee.net, Internet: http://www.laengsee.net)

 

Downloadbereich

Einige Tage vor Veranstaltungsbeginn werden sämtliche Konferenzunterlagen zum Download auf der autArK-Homepage unter www.autark.co.at/fachkonferenz/ zur Verfügung gestellt.

 

Programmänderungen

Etwaige Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor.

 

Fachkonferenz als PDF

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