Wer kann die Selbstvertretung im Standort werden?

Die Beschäftigten und die Bewohnenden wählen bei einer geheimen Wahl ihre Vertreterinnen und Vertreter.
Diese Personen sind dann die Selbstvertretung im Standort.
Die Selbstvertretung im Standort besteht aus

- den Beschäftigten aus dem Bereich Arbeit, Qualifizierung und Beschäftigung

- und aus den Bewohnenden aus dem Bereich Wohnen.