Menschen mit Behinderung, nach Vollendung der Schulpflicht und erwachsene Frauen und Männer mit einer körperlichen, seelischen, und/oder geistigen Behinderung und/oder einer Sinnesbehinderung aber auch Lernbehinderung, die weder in einem Heim noch bei den Eltern leben wollen oder können, aber auf die Unterstützung anderer angewiesen sind und/oder Betreuung und/oder Begleitung/Assistenz benötigen.
Es werden Menschen mit einer Behinderung aufgenommen, die zum Zeitpunkt des Einzuges entweder in den internen Betrieben des Verein autArK - Integrationsfachdienst, in einer anderen Einrichtung, am freien Arbeitsmarkt, in einer Beschäftigungswerkstätte /Förderwerkstätte beschäftigt sind oder andere Tagesstrukturen außer Haus nachweisen können.
Ausschließungsgründe
- Menschen mit akuter Alkohol- und/oder Drogenproblematik
- Menschen mit vorrangig akuter psychischer Beeinträchtigung
- Menschen für die unser Wohn- und/oder Betreuungsangebot ein Zuwenig an Betreuungs- und/oder Pflegeintensität bietet.