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Abteilung Chancengleichheit

 

Diese Angebote orientieren sich am Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG) mit dem Ziel, Menschen mit Benachteiligungen und/oder Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.