Die Wohnassistenz richtet sich an Erwachsene, die Anerkennung nach dem Kärntner Chancengleichheitsgesetz finden.
Weiters sollten die Bewohnerinnen/Bewohner einer geregelten Beschäftigung bzw. Arbeit nachgehen.
Voraussetzungen für die Wohnassistenz sind darüber hinaus:
- Freiwillige Entscheidung für diese Wohnform,
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Assistentinnen-/ Assistententeam,
- ausreichende Kenntnisse im lebenspraktischen Bereich,
- die Fähigkeit, im Bedarfsfall selbst Hilfe zu organisieren.
Rechtlichen Voraussetzungen
- Ein Gutachten für eine Maßnahme der Behindertenhilfe lt. Kärntner Chancengleichheitsgesetz.
- Antrag auf Behindertenhilfe bei der Wohnsitzgemeinde.
Ausschließungsgründe
- Menschen mit akuter Alkohol- und/oder Drogenproblematik
- Menschen mit vorrangig akuter psychischer Beeinträchtigung und/oder Erkrankung
- Menschen für die unser Wohn- und/oder Betreuungsangebot ein Zuwenig an Betreuungs- und/oder Pflegeintensität bietet.